Donnerstag, 16. Juli 2015

HIlfe durch Hypnose - Geht das?



Na ja, Ihre Schulden können Sie nicht weghypnotisieren. Das wäre zu einfach. Das verspreche ich Ihnen auch nicht. Aber Ihr Selbstbewusstsein, Ihr Auftreten gegenüber Kollegen, Freunden und Vorgesetzten, das kann sich durch Hypnose und Coaching verändern. 

Haben Sie es schon mit Hypnose probiert? Ob Abnehmen, ob Prüfungsstress, auch für die Lebensbalance in vielen Bereichen wirkt Hypnose. Ob im Privat-, Sport- oder Businessbereich mit Hypnose können Sie Ziele erreichen. Wir laden Sie herzlich zum Infoabend ein:
Termin am Freitag, den 7.08.2015, 17.00 Uhr im Vereinsraum des Vereins für Menschen in besonderen Lebenslagen e.V. , Marktplatz 24, 75365 Calw. Es stellt sich Ihren Fragen, Referent Rechtsanwalt und Hypnosecoach Wolfgang Maurer, Herrenberg (www.coachinghypnose.de).
Was ist Hypnose? Wie wirkt Hypnose und was kann durch Hypnose und Biofeedbacktraining erreicht werden?  Anmeldungen bitte telefonisch unter 07051 – 9797180.

Montag, 29. Dezember 2014

Montag, 29. Juli 2013

Donnerstag, 13. Juni 2013

Privatinsolvenz innerhalb von 3 Jahren jetzt möglich!


Der Bundesrat hat am 7. Juni 2013 dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte zugestimmt. Damit wird insolventen Existenzgründern und Verbrauchern schneller als bisher eine zweite Chance ermöglicht, wenn sie einen Teil ihrer Schulden sowie die Verfahrenskosten begleichen. Auch Gläubiger profitieren vom neuen Gesetz, da Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel und schnell zu bezahlen, so das Bundesjustizministerium in einer Presseerklärung.

Bisher war im Falle eine Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung erst nach einem sechsjährigen Verfahren möglich. Nach dem neuen Gesetz ist künftig schon nach der Hälfte der Zeit ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich. Schafft es der Schuldner, innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen zur Schuldentilgung bereitzustellen sowie die Verfahrenskosten zu begleichen, kann ihm nach Ablauf dieses Zeitraums Restschuldbefreiung erteilt werden.

Wer schneller schuldenfrei sein möchte, kann künftig auch in Verbraucherinsolvenzen die flexible und sofortige Entschuldungsmöglichkeit des Insolvenzplans in Anspruch nehmen. Bis zum Schlusstermin eines Insolvenzverfahrens kann jeder Schuldner einen Insolvenzplan vorlegen, in dem außerhalb des Restschuldbefreiungsverfahrens und abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung auf seinen Einzelfall abgestimmte Regelungen zur Entschuldung getroffen werden können. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger zu, ist der Weg zu einem sofortigen wirtschaftlichen Neustart frei. Dabei wird ein Insolvenzplan bereits in Verbraucherinsolvenzverfahren vorgelegt werden können, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt wurden oder werden.

Gleichzeitig stärkt das Gesetz die Rechte der Gläubiger. Wenn der Schuldner einen Restschuldbefreiungsantrag stellt, wird ihm bereits mit Beginn des Insolvenzverfahrens auferlegt, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich zumindest um eine solche zu bemühen.


Als Schuldner müssen Sie also innerhalb der 3 Jahre mindestens 35 % der Verbindlichkeiten begleichen können; hinzu kommen noch die Kosten für das Verfahren, evt. notwendige Ausgaben für die Befriedigung von Verbindlichkeiten, die nicht der Restschuldbefreiung unterworfen sind. Lassen Sie sich deshalb gut bei der Schuldnerberatung Ihres Vertrauens beraten und holen Sie vorsorglich lieber noch eine zweite Meinung eines Juristen ein.