Karlsruhe/Berlin - Richter haben Geldinstituten im Umgang mit Schuldnern klare Grenzen gesetzt. Banken und Sparkassen dürfen laut Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) keine zusätzlichen Gebühren für sogenannte Pfändungskonten (P-Konten) mehr erheben. Die betroffenen Kunden würden unangemessen benachteiligt, erklärten die Richter in zwei Grundsatzentscheidungen.
Verbraucherschützer hatten geklagt, weil zum Beispiel die Sparkasse Nürnberg monatlich zehn Euro für ein Pfändungskonto, und damit sieben Euro mehr als für ein übliches Girokonto verlangte. Auch die Sparkasse Bremen erhob Zusatzgebühren, wenn ein Kunde sein bestehendes Girokonto als P-Konto führen ließ. Vereinzelt haben Institute nach Angaben aus der Branche sogar mehr als 25 Euro im Monat zusätzlich berechnet.
Die Kreditwirtschaft kündigte an, die richterlichen Entscheidungen umsetzen zu wollen. Allerdings sei damit eine "verursachungsgerechte Verteilung" der Kosten von Pfändungskonten nicht mehr möglich. Durch die P-Konten seien zwar Gerichte entlastet worden, die aufwendige Prüfung sei aber damit auf Banken und Sparkassen "abgewälzt" worden. Die Institute seien nun gezwungen, den Mehraufwand für die Führung solcher Konten auf alle Kunden umzulegen, teilte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken mit.
Aktenzeichen: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12
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